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 COVID-19 Hygiene 2021  

COVID-19 Hygieneplan
für Krzyzowa-Music 2021

Anreise und Testverpflichtungen: 

 

  • Ein negativer PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden (ab Abnahmezeitpunkt) sein darf, wird vor der Anreise von allen nicht vollständig Geimpften vorausgesetzt. 

  • Bei Ankunft in Krzyżowa folgt bei allen Mitwirkenden und Langzeit-Besuchern ein orientierender Antigentest.

  • Nicht vollständig Geimpfte haben sich einem täglichen Antigentest zu unterziehen.

  • Für Sänger und Bläser gelten wegen des intensiveren Aerosolausstoßes folgende Vorsichtsmaßnahmen: Auch bei Geimpften Sängern und Bläsern wird vor der Anreise ein nicht länger als 48 Stunden zurückliegender negativer PCR Test vorausgesetzt. Darüber hinaus erfolgt alle zwei Tage ein Antigen Test (bei nicht vollständig geimpften ohnehin täglich). 

 

Grundvoraussetzungen:

Wer erkältungsähnliche Symptome und/oder Fieber hat, darf nicht anreisen, bevor er bzw. sie nicht 2 x im Abstand von 5 Tagen frei getestet wurde.

​

Allgemein Hygiene-Regeln:

  • Abstand halten soweit möglich

  • Mitwirkende und Besucher von KM tragen Armbänder, die sie als vollständig Geimpfte bzw. Genesene (sie bilden zusammen eine Gruppe) oder als aktuell negativ Getestete erkennbar machen (Antigentest tagesaktuell, PCR Test 48 Stunden ab Abnahmezeitpunkt)

  • Grundsätzlich gilt Maskenpflicht in allen gemeinschaftlichen Innenräumen. Ausnahmen: nur bei vollständig Geimpften in gemeinsamen und protokollierten Gruppen. Bei Mahlzeiten ist bei nicht vollständig Geimpften auf Abstand zu achten

  • Begegnungen mit nicht durch Armbänder erkennbar KM zugehörigen Personen sind möglichst zu vermeiden. Wenn unvermeidlich dann nur unter Beachtung der Abstandsregeln und mit Maske

  • Alle Teilnehmenden und Besucher führen auf einem Vordruck ein tägliches Begegnungstagebuch für alle persönliche Begegnungen mit einer Dauer von länger als 10 Minuten (Tägliche Abgabe. Unterlagen bleiben unter Verschluss)

  • Falls durch die Entwicklung der Pandemie Anpassungen der Regeln notwendig werden, sind diese für Alle verpflichtend.

Hygiene-Regeln für Veranstaltungen

(Konzerte, Symposien, öffentlichen Proben):

Es gelten die jeweils aktuell von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Regeln und für KM darüber hinaus: Für alle, mit Ausnahme der vortragenden Musikerinnen und Musiker, besteht Maskenpflicht. Die Auditorien werden nach dem Schachbrettmuster bestuhlt.  Gemeinsame Haushalte und vergleichbare Kohorten dürfen sich ohne Abstand zueinander setzen.

 

Spezielle Regelungen:

  • Für einen Besuch des Kreisauer Restaurants U’Hrabiego gilt folgende Regel: Nutzung der Tische auf dem Rasen vor dem Restaurant. Bestellungen erfolgen indoor mit Maske.

  • In gemeinschaftlich mit anderen Gruppen genutzten Wohngebäuden (Schloß, Kuhstall und Pferdestall) gelten die Abstandsregelung und Maskenpflicht auf den Korridoren.

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